Fördermöglichkeiten

„Nutzen Sie Fördermöglichkeiten – für Ihre berufliche Weiterentwicklung und Qualifikation!“

Ob als Privatperson oder Unternehmen – Förderprogramme bieten wertvolle Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Fahrerausbildung oder Weiterbildung. Wir informieren Sie gerne über Ihre individuellen Optionen und begleiten Sie auf dem Weg zu einer optimalen Förderung.

Förderung für Privatpersonen
Nutzen Sie Ihre Chancen – Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung!

Auch als Privatperson haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihre Fahrerlaubnis oder berufliche Weiterbildung zu erhalten. Wir beraten Sie gern zu Förderprogrammen, die Ihnen den Weg zum neuen Job oder zur Qualifikation erleichtern.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein kann von der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben werden um die berufliche Weiterbildung nach § 85 SGB III zu fördern. Er kann nur in anerkannten und zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen eingelöst werden und ist nicht übertragbar.

Mit unserer Zertifizierung können wir dir diese Möglichkeit der Förderung anbieten.

Welche Voraussetzung müssen hierfür erfüllt werden?

Deine Voraussetzungen zur finanziellen Förderung der Weiterbildung „Berufskraftfahrer“ durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter,
ARGE):

  • Du musst leistungsberechtigt nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder III sein
  • Du brauchst einen Bildungsgutschein
  • Das Mindestalter beträgt abhängig von der Maßnahme 18 oder 21 Jahre
  • Du benötigst einen Nachweis über deine gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung und augenärztliches Zeugnis/Gutachten)

Bildungsprämie

Menschen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können über die einzelnen ESF-Förderprogramme des Bundes oder der Bundesländer gefördert werden. Die ESF Förderung wird in der Regel als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung gewährt (in der Regel 50% der förderfähigen Kosten).

Einen Prämiengutschein kannst du erhalten, wenn du erwerbstätig bist und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,00€ (oder
40.000,00€ bei Verheirateten) nicht übersteigt (das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben).

Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit und Rentner können einen Prämiengutschein erhalten.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, max. jedoch 500 Euro.

Förderungen durch die Berufsgenossenschaft (BG)/Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Egal, ob zum Wiedereinstieg in den bisherigen Beruf, zur Umschulung in einen Fahrerberuf (LKW- oder Busfahrer) oder Umorientierung (z.B. vom LKW- zum Busfahrer) – wir stehen dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Mögliche Förderpartner sind hierbei die Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung.

Spreche deinen persönlichen Berater bei der für dich zuständigen Institution einfach an.

Bremer WeiterbildungSscheck

Als Arbeitnehmer oder Klein- und Kleinstunternehmen im Land Bremen kann eine Förderung für berufsbezogene Weiterbildungen über den Bremer Weiterbildungsscheck, maximale Förderhöhe 500 €, in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen für eine Förderung erfrage bitte bei dem afz in Bremerhaven.

Weitere Infos unter:

https://www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck

Förderungen für Unternehmen
Setzen Sie auf Förderung – investieren Sie gezielt in die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter!

Unternehmen können vielfältige Fördermöglichkeiten nutzen, um die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen und deren Qualifikation nachhaltig zu stärken. Wir informieren Sie umfassend über Programme, die Ihre Investition in eine professionelle Fahrerausbildung erleichtern.

Das Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ist seit dem 1.9.2019 in Kraft und bietet Beschäftigten die Möglichkeit zur Weiterbildung. Als Arbeitgeber kannst du im Nachhinein eine teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie eine teilweise Erstattung des Arbeitsentgelts erhalten. Die Kurse können sowohl in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.

Anforderungen an die Beschäftigten
Beschäftigte können unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter und der Betriebsgröße gefördert werden. Es muss lediglich ein Weiterbildungsbedarf seitens des Arbeitgebers festgestellt worden sein.

Förderung
Die Höhe der Förderung durch die Agentur für Arbeit hängt von der Betriebsgröße ab.

Zudem gibt es zusätzliche Zuschüsse für bestimmte Unternehmen:

  • Plus 5% bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
  • Plus 10% bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in deinem Betrieb
  • Plus 15% bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Anforderungen an den Kurs
Der Kurs oder die Maßnahme muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind nach AZAV zertifiziert.
  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mindestens 120 Stunden.

Antrag auf Förderung
Den Antrag auf Förderung gemäß dem Qualifizierungschancengesetz musst du vor Beginn des Kurses beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit stellen. Du erreichst ihn unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555520.

Die Agentur hat ein großes Interesse daran, dass Beschäftigte nicht arbeitslos werden, daher ist sie in der Regel sehr offen für eine Förderung.

BALM Förderprogramme

Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
  • sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t)

Innerhalb des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch im Jahr 2025 Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:

  • betriebliche Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
  • Weiterbildungsmaßnahmen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

Weitere Infos unter: https://www.balm.bund.de